Unsere Besucherregelungen

Sehr geehrte Angehörige, liebe Besucher*innen,

Der Schutz und die Sicherheit unserer Bewohner*innen und unseres Personals muss grundsätzlich im Vordergrund stehen. Daher passen wir aufgrund der dynamischen Corona-Entwicklung die jeweiligen Besucherregelungen in unserer Einrichtung grundsätzlich dem Infektionsgeschehen an. Dies kann zur Folge haben, dass die Regelungen eventuell auch kurzfristig geändert werden.

Die aktuelle Besucherregelung

Derzeit gilt laut Landesverordnung zur Regelung von Besuchen in Einrichtungen im Saarland folgendes:

  • Bewohner*innen wird die Möglichkeit des täglichen Besuchs durch zwei Personen im Zimmer oder ausgewiesenen Bereichen ermöglicht.
  • Alle Besucher*innen müssen einen Nachweis über eine Immunisierung oder über einen negativen Antigen-Test vorweisen.
  • Es besteht eine FFP2 Masken-Pflicht für alle Besucher*innen. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Meter ist verpflichtend.
  • Bei Kontakt von immunisierten Bewohner*innen mit immunisierten Besucher*innen untereinander kann auf das Einhalten der Abstandsregelungen sowie das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske/FFP2 Maske verzichtet werden, wenn keine nicht immunisierten Personen anwesend sind.
  • Bei immunisierten Bewohner*innen können auch nähere physische Kontakte wie Umarmungen mit nicht immunisierten Besucher*innen stattfinden, wenn die besuchenden Personen selbst kein Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben und alle Beteiligten eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder FFP2 Maske tragen. Dabei sind die Besucher*innen darüber aufzuklären, dass sie einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

Wir setzen auf Ihre Unterstützung und darauf, dass Sie sich achtsam verhalten sowie die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Über etwaige Veränderungen der Besucherregelungen informieren wir Sie auf dieser Webseite.

Ihr Schwesternverband-Team


Kontrast erhöhen/verringern
Schriftgröße vergrößern
Schriftgröße verkleinern